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Häufig gestellte Fragen

HEROLD agiert wie alle Adressverlage im Rahmen der DS-GVO. Für Adressverlage und Direkt-Marketing-Unternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung gilt zudem das Sonderdatenschutzrecht des § 151 Gewerbeordnung 1994. 

 

Adressverlage und Direkt-Marketing-Unternehmen dürfen – beschränkt auf Marketingzwecke Dritter – Daten aus diversen Quellen erheben und so lange verwenden, bis der Betroffene deren Verwendung untersagt.


Mit den Verhaltensregeln gem. Art. 40 DS-GVO wurden Regeln speziell für die Ausübung des Gewerbes der Adressverlage und Direktmarketing-unternehmen gem. § 151 Gewerbeordnung 1994 erstellt. Sie dienen als Richtlinien für Auftraggeber, Agenturen und Dienstleister für die Datenverarbeitungen für Marketingzwecke.

Mit den Telefonnummern und E-Mail-Adressen, die in MD Online gelistet sind, darf keine Werbung betrieben werden, ohne dass separat die Zustimmung der Betroffenen eingeholt wurde. Telefonnummern und E-Mail-Adressen unterliegen dem TKG, Telekommunikationsgesetz § 107.

Die Robinsonliste ist eine von der Wirtschaftskammer Österreich, (Fachverband Werbung und Marktkommunikation) geführte Liste, in die sich Personen eintragen lassen können, wenn sie kein Interesse an persönlich adressierter Werbung haben. Die Liste wird allen Adressverlagen und Direkt-Marketing-Unternehmen regelmäßig zur Verfügung gestellt. Diese sind verpflichtet, die hier aufgelisteten Sperrvermerke in ihre Datenbanken zu übernehmen. Daten von Personen (auch unternehmensbezogen), die in der Robinsonliste eingetragen sind, dürfen nicht mehr für Werbezwecke verwendet werden.

HEROLD recherchiert die Daten unter Beachtung der Bestimmung des § 151 Gewerbeordnung aus öffentlich zugänglichen Informationen, durch Befragungen der Betroffenen und aus Marketingdateien anderer Adressverlage und Direkt-Marketing-Unternehmen

Da HEROLD als Adressverlag und Direkt-Marketing-Unternehmen verpflichtet ist, Löschanfragen bzw. die Robinsonliste zu berücksichtigen, dürfen Sie die herunter-geladenen Daten nicht länger als 2 Wochen nach dem Download verwenden. Danach müssen Sie die Daten erneut und aktuell aus dem System herunterladen.

Bei der Verwendung von Daten für Aussendungen hat der Lizenznehmer dafür zu sorgen, dass HEROLD Business Data GmbH als genutztes Ursprungsdateisystem genannt wird. Der Lizenznehmer ist für die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften, insbesondere für den korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß DS-GVO und DSG, verantwortlich.